Parken in Ebingen

Es grenzt schon fast an eine Sensation!
Eines der Wahlversprechen des neuen Oberbürgermeisters Gneveckow wurde tatsächlich vom Albstädter Gemeinderat verwirklicht.
Seit dem 01. November 2000 kann in Ebingen kostenlos geparkt werden.
Natürlich gab es auch negative Stimmen, z.B. bezüglich des dadurch entstehenden Einnahmenausfalls für die Stadt, der auf ca. DM 397.000.- beziffert wird, aber größtenteils waren die Reaktionen auf die Entscheidung der Stadträte eher positiv. Die neuen Regelungen im Einzelnen (Quelle: Gemeinderat der Stadt Albstadt, GR. 61/2000):

  • Die Innenstadt Ebingens wird in zwei Parkzonen aufgeteilt (siehe Grafik unten).
  • In Parkzone I (Grafik: rot) darf von Montag bis Freitag von 0800 Uhr bis 1800 Uhr und Samstag von 0800 Uhr bis 1400 Uhr nur mit Parkscheibe und nur bis zu einer Höchstparkdauer von 60 Minuten geparkt werden.
  • In Parkzone II (Grafik: gelb) darf von Montag bis Freitag von 0800 Uhr bis 1800 Uhr und Samstag von 0800 Uhr bis 1400 Uhr nur mit Parkscheibe und nur bis zu einer Höchstparkdauer von 90 Minuten geparkt werden.
  • In der Poststraße und vor dem Postgebäude und auf den Parkplätzen in der Schmiechastraße vor dem Schlossberg-Center darf von Montag bis Freitag von 0800 Uhr bis 1800 Uhr und Samstag von 0800 Uhr bis 1400 Uhr nur mit Parkscheibe und nur bis zu einer Höchstparkdauer von 30 Minuten geparkt werden.
  • Auf den öffentlichen Parkplätzen in der Tiefgarage Johannesstraße darf von Montag bis Freitag von 0800 Uhr bis 1800 Uhr und Samstag von 0800 Uhr bis 1400 Uhr nur mit Parkscheibe und nur bis zu einer Höchstparkdauer von 120 Minuten geparkt werden.
  • Auf dem Parkplatz beim Busbahnhof darf von Montag bis Freitag von 0800 Uhr bis 1800 Uhr und Samstag von 0800 Uhr bis 1400 Uhr nur mit Parkscheibe und nur bis zu einer Höchstparkdauer von 90 Minuten geparkt werden. Die Sonderregelung für Studenten der Fachhochschule entsprechend Gemeinderatsbeschluß vom 27. Juni 1996 wird beibehalten.
  • Um die Akzeptanz der städtischen Parkhäuser zu fördern, wird vorgeschlagen, auch die Gebühren in den stätischen Parkhäusern an die Regelung auf den öffentlichen Parkplätzen im Innenstadtbereich anzupassen.

Da die Parkscheibe im Auto generell auf die nachfolgende halbe Stunde eingestellt werden darf, ergibt sich in Parkzone I also eine theoretische Höchstparkdauer von 90 Minuten und in Parkzone II eine theoretische Höchstparkdauer von 120 Minuten. Entsprechend verlängert sich auch die theoretische Höchstparkdauer auf den anderen genannten Parkflächen.

Mit dieser Regelung hofft man einerseits dem Einzelhandel der Stadt entgegen zu kommen (Teil des verbesserten Stadtmarketings und damit positivere Darstellung der Stadt nach außen hin) und man erspart sich außerdem die kostenintensive Umstellung der Parkuhren und Parkscheinautomaten auf die neuen EURO-Münzen (geschätze Kosten DM 116.000.-).

Überwachung der Parkierungsregelungen

Voraussetzung für das Funktionieren der im Vorhergehenden dargestellten Parkierungskonzepts ist die strikte Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Parkzeit durch den Gemeindevollzugsdienst und die entsprechende konsequente Ahndung von Parkzeitverstößen.
Diese strikte Überwachung und konsequente Ahndung von Parkzeitverstößen wird von allen Städten, die ihre Parkierung erfolgreich mit Parkscheibe geregelt haben, praktiziert und sorgt nicht nur für eine sichere Einnahmequelle durch Verwarnungsgelder, sondern ist vor allem im Interesse der Geschäftsleute in der Innenstadt, die auf einen raschen Umschlag der Parkplätze angewiesen sind, unerlässlich.
(In den Jahren 1998 und 1999 wurden im Durchschnitt DM 58.000.- an Verwarnungsgeldern eingenommen. Da jetzt die Überwachung zunehmen wird, ist anzunehmen, daß dieser Betrag zukünftig steigen wird).

Die Parkzonen

Eine Skizze der Parkzonen I und II
Vergrößerte Ansicht (50 KB) durch Klick auf die Grafik.
Der Bereich der Parkzone II (gelb) geht im Westen bis zur Kastanienstraße und im Norden bis zur Zusammenführung der Langwatte mit der Hohenzollernstraße.

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