Zoll und SteuernBeim Kauf eines gebrauchten Merlins innerhalb der EU fallen keine Zollgebühren an.
Wenn Sie als Privatperson einen Gebrauchtwagen von einer anderen Privatperson kaufen, ist keine Mehrwertsteuer
fällig. KaufvertragSchließen Sie in jedem Fall einen Kaufvertrag ab. Der Kaufvertrag ist in der Regel der einzige Eigentumsnachweis, bis das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Beachten Sie, dass der Gerichtsstand im Falle eines Rechtsanspruchs im Kaufland ist. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt. ÜbergabeLassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche
Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren. ÜberführungAm besten ist die Überführung mit dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung
notwendig ist. ZulassungGebrauchtwagen die eine EG-Typengenehmigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen
waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland zur technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA...) vorgeführt
werden, wenn hier inzwischen eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, also mehr als 3 Jahre seit der Inbetriebnahme
vergangen sind. Datenblätter zum Fahrzeug waren früher über den TÜV Stuttgart Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge zu bekommen. Leider wurde die Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge schon vor einiger Zeit aus Kostengründen aufgelöst; Datenblätter sind somit nicht mehr verfügbar. Einziger Rat des TÜV Stuttgart, Kopien von KFZ-Briefen anderer Merlinbesitzer für die Zulassung besorgen. Folgende Daten werden hierzu benötigt:
Darüber hinaus werden folgende Papiere bei der Zulassung benötigt:
Die Zulassungsstelle wird immer eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Zulassung verlangen. Diese sagt aus, dass
Ihr Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war (und wenn ja, wann, wo und wie das war), und dass es
international nicht als gestohlen gemeldet ist. |