| Befreit lachen! Das sollte kein Problem sein.
Oder doch? Befreit lachen!
Ab 22.00 Uhr ist das in Deutschland verboten. Zumindest in Biergärten und Straßencafés.
Die müssen dann schließen.
Befreit lachen! Auch Kellnerinnen
und Kellner haben wenig Grund zur Fröhlichkeit. Sie müssen ihre hart verdienten
Trinkgelder nach wie vor versteuern.
Das soll sich ändern! Die FDP-Bundestagsfraktion
kämpft für ein befreites Lachen. Wir wollen, dass die Wirte von
Biergärten und Straßencafés die Möglichkeit bekommen, ihre Lokale auch bis 24 Uhr zu
öffnen. Der Grund für die frühzeitige Schließung ist die strenge Auslegung des
Lärmschutzes. Hier müssen die Richtlinien geändert werden, weil bisher Gelächter,
Singen und Gespräche wie Industrielärm gemessen werden!
Befreit lachen sollen
zukünftig auch die Kellnerinnen und Kellner. Trinkgelder, die sie wegen ihrer
Freundlichkeit und guten Leistung von zufriedenen Gästen erhalten, werden vom Finanzamt
als Teil des Einkommens betrachtet und müssen daher versteuert werden. Diese Steuer
wollen wir ersatzlos abschaffen, damit sich guter Service wieder lohnt!
Wir müssen in Deutschland wieder befreit
lachen dürfen! Weil wir zufrieden sind mit den Dienstleistungen und weil sich Dienstleistung
wieder lohnt.
Unsere Anträge:
"Sperrzeiten für Gaststätten
und Biergärten kundenfreundlicher gestalten" (30.05.2001)
"Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abschaffung der
Trinkgeldbesteuerung)" (07.02.2001)
Hinweis: Die Anträge sind als
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